Digitale Plattformen wie Meta, X oder Google prägen heute öffentliche Debatten, steuern Informationsflüsse und beeinflussen, welche Inhalte sichtbar sind und welche wirtschaftlichen Chancen entstehen. Sie stellen damit einen zentralen Teil der öffentlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur dar. Die Kontrolle über diese Infrastruktur verleiht ihnen erhebliche Macht – über Märkte, über Öffentlichkeit und über demokratische Prozesse.
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren darauf eine klare Antwort gegeben: Digitale Märkte sollen nicht unreguliert bleiben, sondern demokratisch gestaltet werden. Mit neuen Regeln und klaren Zuständigkeiten sorgt die EU dafür, dass große Plattformen Verantwortung übernehmen müssen. Mit zwei Entscheidungen hat die Europäische Kommission gezeigt, dass dieser Ansatz wirkt.
Regeln, die greifen: Der Digital Services Act
Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der festlegt, welche Verantwortung sehr große Online-Plattformen für ihre digitalen Strukturen tragen. Der DSA verpflichtet Plattformen unter anderem zu mehr Transparenz bei Werbung, zu klaren Regeln bei der Kennzeichnung von Nutzerkonten und dazu, unabhängiger Forschung Zugang zu relevanten Daten zu ermöglichen.
Seit Februar 2024 gilt der DSA verbindlich. Er unterscheidet sich von früheren Regelwerken vor allem dadurch, dass er klare Durchsetzungsmechanismen vorsieht. Regeln sollen nicht nur formuliert, sondern auch angewendet werden – unabhängig von der Größe oder globalen Marktmacht eines Unternehmens.
Durchsetzung europäischen Rechts: Die Entscheidung gegen X
Dass dieser Anspruch ernst gemeint ist, zeigt die erste Entscheidung wegen Nichteinhaltung des DSA. Die Europäische Kommission hat gegen die Plattform X eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro verhängt. Sanktioniert wurden Verstöße gegen zentrale Transparenzpflichten: ein irreführendes Verifizierungssystem, unzureichende Offenlegung von Werbung und der fehlende Zugang zu öffentlichen Daten für unabhängige Forschung.
Im Kern geht es dabei um Grundfragen digitaler Öffentlichkeit. Wenn Nutzer:innen nicht erkennen können, wer hinter einem Account steht, wenn Werbung nicht nachvollziehbar ist oder wissenschaftliche Kontrolle behindert wird, leidet das Vertrauen in digitale Räume. Der DSA setzt hier klare Maßstäbe und schützt Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung und Manipulation.
Für Jens Geier ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal:
„Die Geldbuße zeigt, dass europäische Digitalpolitik handlungsfähig ist. Transparenz, Verbraucherschutz und demokratische Standards sind nicht verhandelbar – auch nicht für globale Plattformen.“
Vorsorge statt Nachsorge: Die Untersuchung gegen Google
Neben der Durchsetzung bestehender Regeln gehört zur europäischen Digitalpolitik auch die Vorsorge gegen neue Machtkonzentrationen. Genau hier setzt die kartellrechtliche Untersuchung gegen Google an. Die Kommission prüft, ob Google seine marktbeherrschende Stellung nutzt, um journalistische und andere Online-Inhalte für KI-gestützte Suchfunktionen – sogenannte AI Overviews – zu verwenden, ohne faire Bedingungen für Verlage und Urheber sicherzustellen.
Die Untersuchung läuft noch. Dennoch ist die Fragestellung politisch zentral: Wenn wenige Konzerne über Reichweite, Datenzugang und Infrastruktur verfügen, entscheidet sich daran, wie Wertschöpfung und Wettbewerb im digitalen Raum organisiert werden. Das europäische Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass Innovation nicht auf Kosten fairer Marktbedingungen entsteht.
Eine konsistente Linie europäischer Digitalpolitik
Die Verfahren gegen X und Google stehen nicht nebeneinander, sondern folgen derselben ordnungspolitischen Logik. Digitale Märkte sollen offen, innovationsfähig und verbraucherfreundlich bleiben. Dafür braucht es klare Regeln und wirksame Kontrolle. Regulierung und Kartellrecht greifen dabei ineinander und schaffen einen stabilen Rahmen für den digitalen Binnenmarkt.
Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das mehr Transparenz und Schutz. Für Medien, Kreative und kleinere Unternehmen geht es um faire Bedingungen und offenen Wettbewerb. Und für die Demokratie insgesamt darum, dass zentrale digitale Räume nicht außerhalb politischer Verantwortung stehen.
Ein europäischer Ansatz mit Wirkung
Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass die EU digitale Märkte nicht sich selbst überlässt. Gesetze werden nicht nur beschlossen, sondern angewendet. Macht wird nicht hingenommen, sondern eingeordnet und begrenzt.
Damit setzt die Europäische Union einen klaren Gegenentwurf zu einem digitalen Raum ohne Regeln. „Digitale Freiheit und demokratische Ordnung stehen nicht im Widerspruch – sie bedingen einander. Europäische Digitalpolitik zeigt, dass beides zusammen möglich ist“, betont Jens.



