Verspätete oder gestrichene Flüge sind kein Ausnahmefall. Schon gar nicht in diesen Zeiten mit großen globalen Krisen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt seit Jahren, wann Airlines Entschädigungen und Erstattungen zahlen müssen. Ein Riesenfortschritt in Sachen Verbraucher:innenrechte! Doch in der Praxis mussten viele Reisende ihre Ansprüche mühsam selbst einklagen.
Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringen hier Klarheit – und stärken die Durchsetzung bestehender Rechte.
Behörden können Airlines zur Zahlung verpflichten
Im ersten Fall ging es um einen mehr als dreistündig verspäteten Flug von New York nach Budapest. Betroffene Passagier:innen wandten sich an die zuständige Verbraucherschutzbehörde. Der EuGH stellte nun klar: Nationale Behörden dürfen Fluggesellschaften anweisen, gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlungen zu leisten.
Damit wird die Durchsetzung vereinfacht. Passagiere müssen nicht mehr zwingend klagen, um zu ihrem Recht zu kommen. Jens Geier betont: „Fluggäste sind nicht dafür da, den Airlines zinslose Kredite zu geben. Wer Anspruch auf Entschädigung hat, muss sein Recht zügig und auch ohne einen eigenen Rechtsanwalt durchsetzen können.“
Auch Vermittlungsgebühren sind zu erstatten
In einem zweiten Verfahren ging es um annullierte Flüge, die über ein Buchungsportal gebucht wurden. Die Airline erstattete den Ticketpreis – nicht jedoch die Vermittlungsgebühr des Portals. Der EuGH entschied: Auch diese Gebühr gehört zum zu erstattenden Preis. Unerheblich ist, ob die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Vermittlungsgebühr vorher kannte. Damit ist klar: Wer einen Flug bezahlt hat, bekommt bei einer Annullierung den vollständigen Preis zurück – inklusive der unvermeidbaren Gebühren.
Rechte gelten – und sie werden durchgesetzt
Die Urteile schaffen keine neue Rechtsgrundlage. Sie sorgen dafür, dass bestehende Rechte tatsächlich wirksam werden. „Verbraucherschutz ist immer auch eine Frage der Gerechtigkeit. Rechte dürfen nicht davon abhängen, wer Geld oder Zugang zu juristischer Beratung hat, um sie durchzusetzen“, fasst Jens zusammen. Gerade in der Pandemie warteten viele Reisende monatelang auf Erstattungen. Der Europäische Rechnungshof hatte Defizite bei der Umsetzung der Fluggastrechte festgestellt und angemahnt. Mit den aktuellen Entscheidungen bekräftigt der EuGH, dass Fluggastrechte EU-weit für alle verbindlich sind.



